Der Bundesrat begründet seine Ablehnung der Feuerwerksinitiative ohne Gegenvorschlag mit dem Hinweis, dass Kantone und Gemeinden bereits ausreichend Rechtsgrundlagen besitzen, um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk einzuschränken. Davon machen viele Städte und Gemeinden Gebrauch, beispielsweise durch zeitliche und örtliche Beschränkungen oder Bewilligungspflichten. Weitere Einschränkungen seien laut Bundesrat nicht notwendig.
FDP-Kantonsrat Martin Birrer stellt der Regierung in diesem Zusammenhang in seiner Anfrage folgende Fragen:
- Aktualität der Sprengstoffverordnung
Ist die bestehende Verordnung noch zeitgemäss, oder bedarf es Anpassungen oder gar einer Verschärfung, um das gefährliche und teils exzessive Abbrennen von Feuerwerken insbesondere zu Silvester und am Bundesfeiertag besser zu regulieren?
- Durchsetzung der Nachtruhe
Wie gewährleistet die Luzerner Polizei am Silvester und am 1. August die Einhaltung der Nachtruhe? Gibt es Sonderregelungen an diesen Tagen, und ist die Sprengstoffverordnung praktisch durchsetzbar?
- Kosten durch Littering
Feuerwerksreste verursachen erhebliche Aufräumkosten, die von den Gemeinden getragen werden. Wird das Litteringgesetz konsequent angewandt und durchgesetzt?
- Unfallverhütung
Welche Massnahmen hält die Regierung für notwendig, um das Risiko schwerer Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu verringern?
- Einheitliche Regelung im Kanton
Angesichts der unterschiedlichen Handhabung durch Gemeinden: Bedarf es im Kanton Luzern einer einheitlichen Regelung für die Verkaufsbewilligungen und die Nutzung von Feuerwerken?
Die Bevölkerung sieht sich zunehmend mit den negativen Auswirkungen von Feuerwerk konfrontiert: Umweltverschmutzung, Kosten für die Gemeinden, Ruhestörungen und eine erhöhte Unfallgefahr. «Während Feuerwerke für viele ein Ausdruck von Feierlichkeit und Tradition sind, braucht es klare Regeln, um die Belastungen zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten», ist Martin Birrer überzeugt. Er ergänzt: «ich bitte den Regierungsrat, sich möglichst zeitnah zu diesen Fragen zu äussern und der Bevölkerung Transparenz über geplante oder notwendige Massnahmen zu geben».