FDP will wettbewerbsfähigen Kanton Luzern

In der Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision setzt sich die FDP dafür ein, dass der Kanton Luzern in den Bereichen der Abzüge für Forschung und Entwicklung, der Patentbox, der Kapitalsteuer sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie fortschrittlich unterwegs ist und wettbewerbsfähiger wird. Verschiedene Massnahmen werden von der FDP seit langem gefordert und müssen nun endlich umgesetzt werden. Bedauerlich ist für die FDP, dass keine Anpassungen bei den Vermögenssteuern vorgesehen sind, welche vor allem den Mittelstand entlasten.

Seit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) hat sich der Kanton Luzern einen spürbaren Wettbewerbsnachteil geschaffen. Für den Wirtschaftsstandort Luzern und seine Unternehmen ist es deshalb unabdingbar, dass die bisher nur moderat oder gar nicht umgesetzten Anschlussgesetzgebungen aus der STAF realisiert werden. Sowohl die Senkung der Kapitalsteuer wie auch die Ausschöpfung der Patentbox und die Abzugsmöglichkeiten für Forschung und Entwicklung sind für die FDP zwingende Punkte bei der geplanten Steuergesetzrevision.

Ähnlich wichtig ist für FDP die Senkung der Besteuerungssätze bei Kapitalleistungen aus Vorsorge. Insbesondere der Mittelstand, welcher während seinerArbeitsjahre nebst der 2. Säule zusätzlich die eigene Vorsorge in der gebundenen 3. Säule aufgebaut hat, darf nicht länger überdurchschnittlich belastet werden. Mit der vorgeschlagenen, grosszügigen Lösung verbessert sich der Kanton Luzern im Wettbewerbsumfeld als attraktiver Wohnkanton. Im Hinblick auf die beachtliche Entlastung von Steuerpflichtigen mit tieferen Einkommen mittels eines degressiven Sozialabzugs erwartet die FDP mittelfristig eine Wirksamkeitsprüfung.

Erfreut ist die FDP zudem über die Anpassungen bei den Kinderabzügen und den Abzügen der Kosten für die Drittbetreuung. Damit schafft der Kanton Luzern Rahmenbedingungen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein für die FDP zentrales Anliegen. Darüber hinaus wird mit diesen Entlastungen angesichts des anhaltenden Arbeitskräftemangels ein wichtiges Zeichen gesetzt. Im Bereich der Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen holt der Kanton Luzern jetzt nach, was in den anderen Kantonen und auf Bundesebene schon länger möglich war.

Das vorhandene Zahlenmaterial in der Vernehmlassung betreffend der Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden erachtet die FDP als ungenügend. Nach der Bundesgesetzgebung über die OECD-Mindeststeuer sollen die Gemeinden bei den erwarteten Mehrerträgen angemessen eingebunden werden. Diese Diskussion muss noch vertiefter geführt werden. Die Standortförderungs-massnahmen verlangen verschiedene Investitionen, wovon auch die Gemeinden profitieren werden.

Schliesslich bedauert die FDP, dass bei den Vermögenssteuern keine Modifikationen vorgesehen sind. Innerhalb der Zentralschweiz bewegt sich der Kanton Luzern im überdurchschnittlichen Bereich, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit schwächt. Sollte die finanzielle Situation des Kantons Luzern dies in absehbarer Zeit zulassen, muss die Besteuerung der Vermögen vor allem für den Mittelstand überprüft werden. 

Die umfassende Vernehmlassungsantwort der FDP steht hier zur Verfügung.